Der Bewertungsausschuss hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband beauftragt, eine Transparenzstelle zur Erfassung von Selektivverträgen zu bilden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband haben daraufhin das Institut des Bewertungsausschusses mit der Übernahme der Transparenzstelle zur Erfassung der Verträge nach §§ 73b und c SGB V (Hausarztverträge bzw. Verträge der besonderen ambulanten Versorgung) beauftragt. Seit dem 31. Januar 2011 können die gesetzlichen Krankenkassen Ihre abgeschlossenen Verträge dort melden.
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